Prospan® Husten-Brausetabletten: lindert, sprudelt und schmeckt
Für alle, die eine andere Einnahmeform bevorzugen: Unsere Prospan® Husten-Brausetabletten überzeugen durch ihre effektive Hilfe bei produktivem, verschleimtem Husten von Erwachsenen und haben zudem einen angenehmen leichten Geschmack. Dazu einfach eine Tablette in warmem oder kaltem Wasser auflösen und als Heiß- oder Kaltgetränk zu sich nehmen – ganz nach Ihrem Belieben. Besonders in Krankheitsphasen, in denen der Körper zusätzliche Flüssigkeit braucht, sind Prospan® Husten-Brausetabletten eine gute und verträgliche Unterstützung.
Ein weiterer Vorteil: All unsere Prospan® Produkte sind ideal geeignet zur Einnahme am Abend. Denn durch die hustenreizlindernden Eigenschaften kann das nächtliche Aufwachen reduziert werden. Nach einer ruhigen Nacht steht einem guten Start in den Tag nichts im Wege. Dies ist besonders wichtig, denn gerade nächtliches Husten und plagende Hustenattacken werden oft als sehr belastend empfunden.
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Hier finden Sie die Antworten
Prospan® ist vielseitig einsetzbar. Sie können Prospan® nicht nur bei akuten Hustenformen, sondern auch bei chronisch-entzündlichen Bronchialerkrankungen mit Husten therapiebegleitend anwenden. Viele andere Produkte können nur entweder das Eine oder das Andere, also entweder den Hustenreiz unterdrücken oder den Schleim lösen.
Weiterhin ist der Prospan® Hustensaft sehr gut verträglich und kann deshalb auch bereits von Säuglingen (bei Säuglingen unter einem Jahr Rücksprache mit dem Arzt halten) eingenommen werden.
Ein weiterer Vorteil von Prospan® ist das vielfältige Produktangebot: Für jede Altersklasse und für verschiedenste Bedürfnisse gibt es eine passende Lösung. Finden Sie hier die für Sie aktuell passende Darreichungsform.
Ja, alle Prospan® Präparate sind ohne Verschreibung erhältlich. Somit erhalten Sie Prospan® ohne Rezept in Ihrer Apotheke.
Die Prospan® Präparate sind nicht verschreibungspflichtig, d. h. sie sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie können jedoch, insbesondere für Erwachsene auch auf dem Grünen Rezept empfohlen werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel zu erstatten. Somit erstatten einige Krankenkassen Prospan®, je nach Satzungsleistungen. Außerdem können Sie als Patient im Einzelfall, je nach Belastungsgrenze, notwendige Gesundheitsausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Grüne Rezept und die Apotheken-Quittung können dabei private Arzneimittelausgaben belegen. Bitten Sie deshalb Ihren Arzt bei Empfehlungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Prospan® um die Verordnung auf dem Grünen Rezept. Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen, die rezeptfreie Medikamente erstatten sowie einen Musterbrief zum Antrag auf Erstattung zum Ausdrucken.