Prospan® Hustentropfen: Hochkonzentriert* für Erwachsene
Bewährte Qualität seit 1950 – vertrauen Sie bei lästigem Husten und akuter Bronchitis auf unseren Klassiker: Die Prospan® Hustentropfen mit dem Efeu-Spezial-Extrakt EA 575® waren 1950 das erste Prospan® Produkt. Hochkonzentriert* und spürbar stark lindern sie effektiv den Hustenreiz und die Entzündung, erleichtern das Abhusten von zähflüssigem Schleim und erweitern die Bronchien. Die Tropfen können auf verschiedene Weise eingenommen werden – ganz wie Sie es am liebsten mögen: pur, auf Zucker oder im Tee.
Ein weiterer Vorteil: All unsere Prospan® Produkte sind ideal geeignet zur Einnahme am Abend. Denn durch die hustenreizlindernden Eigenschaften kann das nächtliche Aufwachen reduziert werden. Nach einer ruhigen Nacht steht einem guten Start in den Tag nichts im Wege. Dies ist besonders wichtig, denn gerade nächtliches Husten und plagende Hustenattacken werden oft als sehr belastend empfunden.
* Hochkonzentriert in Bezug auf die mg Efeu-Spezial-Extrakt EA 575® / ml
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Hier finden Sie die Antworten
Prospan® ist vielseitig einsetzbar. Sie können Prospan® nicht nur bei akuten Hustenformen, sondern auch bei chronisch-entzündlichen Bronchialerkrankungen mit Husten therapiebegleitend anwenden. Viele andere Produkte können nur entweder das Eine oder das Andere, also entweder den Hustenreiz unterdrücken oder den Schleim lösen.
Weiterhin ist der Prospan® Hustensaft sehr gut verträglich und kann deshalb auch bereits von Säuglingen (bei Säuglingen unter einem Jahr Rücksprache mit dem Arzt halten) eingenommen werden.
Ein weiterer Vorteil von Prospan® ist das vielfältige Produktangebot: Für jede Altersklasse und für verschiedenste Bedürfnisse gibt es eine passende Lösung. Finden Sie hier die für Sie aktuell passende Darreichungsform.
Ja, alle Prospan® Präparate sind ohne Verschreibung erhältlich. Somit erhalten Sie Prospan® ohne Rezept in Ihrer Apotheke.
Die Prospan® Präparate sind nicht verschreibungspflichtig, d. h. sie sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie können jedoch, insbesondere für Erwachsene auch auf dem Grünen Rezept empfohlen werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel zu erstatten. Somit erstatten einige Krankenkassen Prospan®, je nach Satzungsleistungen. Außerdem können Sie als Patient im Einzelfall, je nach Belastungsgrenze, notwendige Gesundheitsausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Grüne Rezept und die Apotheken-Quittung können dabei private Arzneimittelausgaben belegen. Bitten Sie deshalb Ihren Arzt bei Empfehlungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Prospan® um die Verordnung auf dem Grünen Rezept. Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen, die rezeptfreie Medikamente erstatten sowie einen Musterbrief zum Antrag auf Erstattung zum Ausdrucken.