Prospan® Hustensaft für Säuglinge* und Kinder
Wenn die Allerkleinsten von Husten und belegten Bronchien geplagt sind, braucht es effektive und sehr gut verträgliche Hilfe: Prospan® Hustensaft mit dem Efeu-Spezial-Extrakt EA 575® lindert den Hustenreiz, beruhigt entzündete Bronchien, löst festsitzenden Schleim und wirkt bronchienerweiternd – so können die Kleinen wieder frei durchatmen. Nach einer erholsamen Nacht stehen die Chancen gut für gemeinsames Spiel und Spaß am nächsten Tag. Wohlschmeckender Kirschgeschmack ohne Zucker erleichtert die Einnahme bei Säuglingen*, Babys* und Kleinkindern - schmeckt gut und hilft wirksam, damit Ihr Kind schnell wieder gesund wird.
* Bei Säuglingen unter einem Jahr mit dem Arzt Rücksprache halten
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Hier finden Sie die Antworten
Prospan® ist vielseitig einsetzbar. Sie können Prospan® nicht nur bei akuten Hustenformen, sondern auch bei chronisch-entzündlichen Bronchialerkrankungen mit Husten therapiebegleitend anwenden. Viele andere Produkte können nur entweder das Eine oder das Andere, also entweder den Hustenreiz unterdrücken oder den Schleim lösen.
Weiterhin ist der Prospan® Hustensaft sehr gut verträglich und kann deshalb auch bereits von Säuglingen (bei Säuglingen unter einem Jahr Rücksprache mit dem Arzt halten) eingenommen werden.
Ein weiterer Vorteil von Prospan® ist das vielfältige Produktangebot: Für jede Altersklasse und für verschiedenste Bedürfnisse gibt es eine passende Lösung. Finden Sie hier die für Sie aktuell passende Darreichungsform.
Ja, alle Prospan® Präparate sind ohne Verschreibung erhältlich. Somit erhalten Sie Prospan® ohne Rezept in Ihrer Apotheke.
Die Prospan® Präparate sind nicht verschreibungspflichtig, d. h. sie sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie können jedoch, insbesondere für Erwachsene auch auf dem Grünen Rezept empfohlen werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel zu erstatten. Somit erstatten einige Krankenkassen Prospan®, je nach Satzungsleistungen. Außerdem können Sie als Patient im Einzelfall, je nach Belastungsgrenze, notwendige Gesundheitsausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Grüne Rezept und die Apotheken-Quittung können dabei private Arzneimittelausgaben belegen. Bitten Sie deshalb Ihren Arzt bei Empfehlungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Prospan® um die Verordnung auf dem Grünen Rezept. Hier finden Sie eine Übersicht der Krankenkassen, die rezeptfreie Medikamente erstatten sowie einen Musterbrief zum Antrag auf Erstattung zum Ausdrucken.